Alles über die Finanzen und das Budget der Stadtgemeinde Klosterneuburg findet man unter dem Menüpunkt Finanzen und im Offenen Haushalt.
Proaktive Veröffentlichungspflicht
Mit 1. Jänner 2023 tritt folgende neue Bestimmung in Kraft (Art. 20 Abs. 5 B-VG): 1
„Alle mit Aufgaben der Bundes-, Landes- und Gemeindeverwaltung betrauten Organe haben Studien, Gutachten und Umfragen, die sie in Auftrag gegeben haben, samt deren Kosten in einer für jedermann zugänglichen Art und Weise zu veröffentlichen, solange und soweit deren Geheimhaltung nicht gemäß Abs. 3 geboten ist.“